Rechnung mit geänderter IBAN – Geld weg?
Der Lieferant meldet sich, die Rechnung sei nie bezahlt worden. Sie haben aber überwiesen. Wenn dieser Verdacht aufkommt, entscheidet die nächste Stunde darüber, ob das Geld zurückkommt. Diese Anleitung ist nach Dringlichkeit sortiert.
Was hier eigentlich passiert ist
Diese Betrugsform trägt Namen wie Zahlungsumleitung, Rechnungsbetrug oder Business E-Mail Compromise. Der Ablauf ist fast immer derselbe: Angreifer verschaffen sich Zugang zu einem E-Mail-Postfach – bei Ihnen oder bei Ihrem Geschäftspartner. Dort verändern sie zunächst nichts. Sie lesen mit. Wochenlang. Sie lernen, wer welche Rechnungen freigibt, wie die Buchhaltung formuliert, wann Zahlläufe stattfinden und mit welchen Beträgen zu rechnen ist.
Dann kommt der Moment: Eine echte Rechnung eines echten Lieferanten wird abgefangen, im PDF wird die Bankverbindung ausgetauscht, und die Nachricht geht weiter – oft mit einem beiläufigen Hinweis auf einen Bankwechsel. Alles andere stimmt: Absender, Betrag, Rechnungsnummer, Tonfall, der übliche Ansprechpartner. Deshalb fällt es niemandem auf.
Wichtig für die Einordnung: Das ist kein Versagen Ihrer Buchhaltung. Diese Mails sind deshalb erfolgreich, weil sie fachlich korrekt sind.
Sofortmaßnahmen, nach Dringlichkeit
1. Bank anrufen und Rückruf verlangen
Der einzige Schritt, bei dem Minuten zählen. Verlangen Sie ausdrücklich einen Rückruf der Zahlung, im Bankdeutsch Recall. Solange der Betrag beim Empfängerinstitut noch nicht gutgeschrieben oder noch nicht weitertransferiert wurde, bestehen Chancen auf Rückholung. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht, weil Sie die Überweisung selbst autorisiert haben – die Bank handelt hier auf Kulanz und im Wege der Amtshilfe zwischen den Instituten. Umso wichtiger ist Tempo.
Sind mehrere Zahlungen betroffen oder steht ein Zahllauf kurz bevor: Stoppen Sie diesen sofort und prüfen Sie alle offenen Posten, bevor er ausgeführt wird.
2. Den echten Lieferanten telefonisch kontaktieren
Rufen Sie unter einer Nummer an, die Sie aus alten Unterlagen oder Ihrem System haben – niemals unter der Nummer aus der verdächtigen Mail. Klären Sie: Wurde die Bankverbindung tatsächlich geändert? Ist die Rechnung dort so verschickt worden? Häufig erfährt der Lieferant durch diesen Anruf zum ersten Mal, dass sein eigenes Postfach kompromittiert ist.
3. Anzeige bei der Polizei erstatten
Erstatten Sie Anzeige, und zwar zügig. Das ist nicht nur Formsache: Die Ermittlungsbehörden können unter Umständen Konten sperren lassen, und für Versicherungsfragen ist eine Anzeige meist Voraussetzung. Bringen Sie mit: die manipulierte Rechnung als Datei, die vollständige E-Mail samt Kopfzeilen, den Überweisungsbeleg und eine Zeitleiste der Ereignisse.
4. Versicherung informieren
Prüfen Sie, ob eine Cyber-Versicherung, eine Vertrauensschadenversicherung oder ein entsprechender Baustein Ihrer Betriebshaftpflicht greift. Melden Sie den Schaden innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist, auch wenn die Deckung noch unklar ist.
5. Postfächer prüfen – Ihre und die des Partners
Jetzt kommt die Frage, die über den nächsten Vorfall entscheidet: Wo saß der Angreifer? Kontrollieren Sie die Postfächer aller Beteiligten auf fremde Anmeldungen, Weiterleitungs- und Filterregeln sowie unbekannte App-Verbindungen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu steht im Ratgeber E-Mail-Konto gehackt? Diese 9 Anzeichen verraten es. Solange dieser Punkt offen ist, kann derselbe Angriff jederzeit erneut laufen.
6. Vorfall dokumentieren
Halten Sie Uhrzeiten, Gesprächspartner und Maßnahmen schriftlich fest. Wurden dabei personenbezogene Daten offengelegt oder ist ein Postfach nachweislich kompromittiert, kann zusätzlich eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO bestehen – mit 72-Stunden-Frist. Das gehört mit dem Datenschutzbeauftragten geklärt.
Woran Sie manipulierte Rechnungen erkennen
Ein einzelnes Merkmal beweist nichts, mehrere zusammen sind ein deutliches Warnsignal:
- Geänderte Bankverbindung bei einem langjährigen Lieferanten – das mit Abstand häufigste Merkmal.
- Beiläufiger Hinweis auf Bankwechsel, Kontoumstellung oder Umstrukturierung, oft in einem Nebensatz.
- Auslandskonto bei einem inländischen Lieferanten, häufig in einem Land ohne Bezug zur Geschäftsbeziehung.
- Leicht abweichende Absenderdomain, etwa mit vertauschten Buchstaben oder zusätzlichem Bindestrich – die angezeigte Adresse allein sagt nichts, prüfen Sie die tatsächliche.
- Zeitdruck: Mahnung, drohende Lieferstopps, Skontofrist.
- Nur der Zahlungsteil weicht ab, während Layout, Rechnungsnummer und Posten exakt stimmen.
- Antwortadresse weicht ab – die Antwort ginge an eine andere Adresse als die des Absenders.
Die eine Regel, die diesen Betrug verhindert
Jede Änderung einer Bankverbindung wird telefonisch verifiziert – über eine Nummer aus den eigenen Stammdaten, nie aus der Mail. Diese Regel kostet zwei Minuten pro Fall und verhindert praktisch jeden Zahlungsumleitungsbetrug. Halten Sie sie schriftlich fest und machen Sie sie verbindlich, statt sie als Empfehlung zu formulieren.
Ergänzend bewährt haben sich: Vier-Augen-Prinzip ab einem definierten Betrag, eine feste Freigabegrenze für Änderungen an Stammdaten, und die ausdrückliche Erlaubnis für Mitarbeitende, eine Zahlung bei Unbehagen zu stoppen und nachzufragen – auch wenn die Anweisung scheinbar von der Geschäftsführung kommt. Genau diese Variante, bei der angebliche Chefs zu eiligen, vertraulichen Überweisungen drängen, ist die zweite große Spielart dieses Betrugs.
Wo der Angriff seinen Ursprung nimmt
Am Anfang steht fast nie ein technischer Einbruch, sondern ein Passwort, das bereits im Umlauf war: Jemand hat sich vor Jahren mit der Firmenadresse bei einem Dienst registriert, der später gehackt wurde, und dasselbe Passwort auch fürs Postfach verwendet. Angreifer probieren solche Kombinationen automatisiert durch. Wer weiß, welche eigenen Zugangsdaten in Datenlecks stehen, kann handeln, bevor jemand sie testet.
Prüfen, bevor jemand anderes es tut
Der kostenlose Erst-Check zeigt Ihnen innerhalb von 24 Stunden, wie viele Konten Ihres Unternehmens in bekannten Datenlecks auftauchen und bei wie vielen ein Passwort dabei war – ohne Zugriff auf Ihre Systeme.
Erst-Check anfordernHäufige Fragen
Kann ich eine bereits ausgeführte Überweisung zurückholen?
Möglicherweise, aber nur bei sehr schnellem Handeln. Rufen Sie Ihre Bank an und verlangen Sie einen Rückruf. Solange der Betrag nicht gutgeschrieben oder weitertransferiert wurde, bestehen Chancen. Ein Anspruch besteht nicht, da Sie die Zahlung selbst autorisiert haben.
Haftet unsere Bank für den Schaden?
In der Regel nicht. Bei einer autorisierten Überweisung hat die Bank Ihren Auftrag korrekt ausgeführt. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen – etwa gegen den Geschäftspartner, dessen Postfach kompromittiert war – ist eine Frage für einen Fachanwalt.
Müssen wir trotzdem noch an den echten Lieferanten zahlen?
Grundsätzlich ja, denn mit der Zahlung an ein fremdes Konto ist die Forderung nicht erfüllt. Wie sich der Schaden zwischen den Beteiligten verteilt, hängt davon ab, wessen Postfach kompromittiert war und wer welche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das gehört anwaltlich geprüft.
Wie kommen Angreifer an unsere Rechnungen?
Meist über ein übernommenes Postfach bei Ihnen oder Ihrem Lieferanten. Sie lesen wochenlang mit und greifen erst bei einer passenden Rechnung ein. Grundlage ist häufig ein Passwort aus einem Datenleck.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Schadensfall wenden Sie sich an Ihre Bank, die Polizei und einen Fachanwalt; bei betroffenen personenbezogenen Daten zusätzlich an Ihren Datenschutzbeauftragten.